Die eidgenössische Patentanwaltsprüfung zur Erlangung der Berufsbezeichnung „Patentanwältin“ oder „Patentanwalt“, „conseil en brevets“, „consulente in brevetti“ und „patent attorney“ gemäss dem Patentanwaltsgesetz (PAG) vom 20. März 2009 findet dieses Jahr voraussichtlich statt. Prüfungsort ist Bern.
Die Prüfungen der Teile 3 und 4 gemäss Patentanwaltsverordnung (PAV) vom 11. Mai 2011 finden statt am:
Einreichung der
Anmeldeunterlagen zur Prüfung 2023 auch elektronisch möglich
Gerne informiert die Prüfungskommission darüber, dass die
Anmeldeunterlagen für die Prüfung 2023 von der Geschäftsstelle,
alternativ zur Zustellung per Post, auch per E-Mail (Frau Sarah Egli, info@pruefungskammer.ch) entgegen
genommen werden. Die Anmeldefrist endet spätestens, wie bei der Anmeldung über
den Postweg, am bekanntgegebenen Termin dem 30. Juni 2023.
Zu den Anmeldeunterlagen, die nun auch als elektronische
Kopie gesendet werden können, zählen alle unter Art. 10 Abs. 2 lit. a. und b.
PAV genannten Unterlagen, inklusive dem ausgefüllten
Anmeldeformular.
Die geforderten Unterschriften auf dem Anmeldeformular
und der Bescheinigung über die praktische Tätigkeit sind als Bilddatei (Scan)
der handschriftlichen Unterschrift oder als zertifikatsbasierende Unterschrift
im .pdf zu leisten.
Die Geschäftsstelle ist bemüht, den Erhalt der
elektronisch eingegangenen Unterlagen nach Zahlungseingang der Prüfungsgebühr
möglichst rasch zu bestätigen.
Die Prüfungskommission behält sich das Recht vor, die
originalen Unterlagen in Papierform nachzufordern.
Zusätzlich zur vorliegenden ergänzenden Information, wird
auf die Wegleitung für die Patentanwaltsprüfung, Absatz 1 «Prüfungsteile 3 und
4: Ausschreibung und Anmeldung» verwiesen.